ROUTE DU FEU    REISEBEDINGUNGEN

Allgemeine Reisebedingungen

 

 

Lieber Reisegast,

die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für unsere Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a – m BGB. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

 

 

1.    Abschluss des Reisevertrages 

1.1.     Mit Ihrer Buchungserklärung/Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahmebestätigung des Buchungsauftrags dar.

 

1.2.     Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Annahme/Buchungsbestätigung zustande. Eine Buchungsbestätigung ist entbehrlich, wenn Ihre Buchungserklärung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn abgegeben wird.

 

1.3.     Der die Buchung vornehmende Gast haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Gästen aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

 

1.4.     Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein

neues Angebot unsrerseits vor, an das wir für die im Angebot angegebene Dauer gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots  zustande, wenn Sie dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist annehmen.

 

 

2.    Bezahlung, Sicherungsschein

 

2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) erhalten Sie eine Rechnung, die in der angegebenen Frist zu begleichen ist. Liegen zwischen Buchung und Anreisetag mehr als 4 Monate, erlauben wir uns, eine Anzahlung von 10 % in Rechnung zu stellen. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig.

 

2.2. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind und wir zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit sind, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.

 

2.3.   Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB wird von uns nicht ausgehändigt, da unsere Reiseleistungen keine Beförderung von und zum Reiseort beinhalten.

 

 

3.     Leistungen

 

3.1.     Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung (Broschüre, Internet).

 

3.2.     Leistungsträger (Beherbergungs und Verpflegungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) sind von uns nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, die über unsere Reiseausschreibung oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

 

 

4.      Leistungs- und Preisänderungen

 

Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

 

5.     Rücktritt und Umbuchung durch den Gast

 

5.1.     Vor Reisebeginn können Sie jederzeit von der Reise zurücktreten.  In Ihrem  Interesse empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.

 

5.2.     Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

 

Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen, Pensionen

 

bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises

vom 29.-15. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises

vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises

am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen 80 % des Reisepreises

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5.3.     Es bleibt Ihnen vorbehalten, uns nachzuweisen, dass uns keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

 

5.4      Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel oder Mehrbettzimmert teilen, führt der Rücktritt eines Teilnehmers unabhängig von der Stornogebühr zu einem höheren Einzelpreis für die verbleibenden Reiseteilnehmer.

 

5.5      Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht des Gastes, entsprechend

den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651b BGB) einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.

 

5.6      Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

 

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6.    Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

 

            Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl können wir vom Reisevertrag zurücktreten, unter Maßgabe folgender Bestimmungen:

 

a) Die Mindesteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder

dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.

 

b) Wir sind verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

 

c) Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Absage der Reise gegenüber uns geltend zu machen.

 

 

7.    Beschränkung der Haftung

 

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf höchstens den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Gast entstandenen Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

 

8.   Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepflicht

 

8.1.     Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, ist also mangelhaft, sind Sie berechtig Abhilfe zu verlangen. Unsere Abhilfe besteht dann in Form einer  gleichwertigen Ersatzleistung. Bei unverhältnismäßigem Aufwand sind wir jedoch zur Verweigerung der Abhilfe berechtigt.

 

8.2.     Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu ihrem wirklichen Wert gestanden haben würde.

 

8.3.     Sie sind verpflichtet Ihre Beanstandung unverzüglich bei uns anzuzeigen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

8.4.     Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und von uns innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

 

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9.   Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

9.1.     Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen von Ihnen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Sie  Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurden.

 

9.2.     Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren.  Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.

 

Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Reisevertrag an Mitreisende oder Dritte ist

uns gegenüber nicht wirksam.

 

 

10.  Rechtswahl und Gerichtsstand

 

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Klagen gegen uns als Reiseveranstalter sind nur an unserem Sitz in Saarbrücken zu erheben.

 

Saarbrücken, Januar 2016

Kongress- und Touristik Service Region Saarbrücken GmbH

Bahnhofstr. 31, 66111 Saarbrücken

Geschäftsführer: Alexander Hauck

Amtsgericht: Saarbrücken HRB 9938